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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

 

2. Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.

  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

  3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

  5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungsrechte an den Aufnahmen ein.

  6. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung aller entstandenen Bilder auf seiner Homepage und für Werbezwecke.

 

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte​

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Ein Abkauf der Nutzungsrechte ist möglich. Bei Paketen mit Abgabe der Fotorechte ist dies im Auftrag gesondert vermerkt.

  2. Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden. Die Nutzung durch Dritte bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert zu vergüten.

  4. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

  5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist der Fotograf als Urheber der Lichtbilder zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  7. Die Negative / Rohdateien verbleiben beim Fotografen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger und Rohdateien an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Herausgabe der Negative / Rohdateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. 

  8. Sofern dies nicht ausdrücklich zwischen dem Fotograf und Vertragspartner vorher vereinbart wurde, ist nicht gestattet: 

a) Die Bearbeitung von Werken des Fotografen (z.B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital,

b) die Verbreitung von Werken des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf externen Datenträgern, 

c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren.

9.Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

4. Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.

  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.

  3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.

  4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.

  5. Gutscheine sind zwei Jahre ab dem Ende des Ausstellungsjahres gültig. Der Gutschein ist nur einmal verwendbar und kann nicht gegen Bargeld, Schecks oder Kredit eingetauscht werden.

 

5. Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.

 

6. Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.

  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

 

7. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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